Reicht da ein Kostenvoranschlag?
Diese Frage wird oft von Geschädigten gestellt.
Oder auch: Die Versicherung meint, ein Kostenvoranschlag reiche aus!
Mit einem Kostenvoranschlag sollten Sie sich als Geschädigter nicht zufrieden geben!
Für die Versicherungen geht es hier natürlich in erster Linie darum Kosten einzusparen. Denn ein Kostenvoranschlag wird in der Regel in der Werkstatt angefragt und dort auch meist für wenig Geld erledigt. Die Kosten für einen Kostenvoranschlag tragen die Geschädigten selbst. Dieser Kostenvoranschlag hat keinerlei Beweiskraft für Sie als Geschädigten. Es ist eine einfache Kalkulation mit ein oder zwei Bildern.
Bis zu einer Schadenssumme von etwa 750,00€ (Bagatellschaden) erstellen wir ein Kurzgutachten. Ist der Schaden höher als etwa 750,00€, wird in der Regel ein qualifiziertes Kfz-Gutachten erstellt.
Ein qualifiziertes Kfz-Gutachten enthält neben der Reparaturkalkulation, den Fahrzeugdaten, einer umfangreichen Bilddokumentation, dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges auch den Nutzungsausfall, die Höhe der Wertminderung und den Reparaturweg.
Ein Gutachten ist ein Beweismittel über die tatsächlichen Beschädigungen am Fahrzeug und enthält im Gegensatz zu einem Kostenvoranschlag alle Nebenkosten wie z.B. Überführungsfahrten oder Preisaufschläge auf Ersatzteile.
Ein Gutachten, das in aller Regel ab einem Schadenswert von über 750€ erstellt wird, ist die sicherste Variante, um sämtliche Ansprüche geltend zu machen.
Mit einem Kostenvoranschlag trägt die Werkstatt das Prognoserisiko (verdeckte Schäden) und wird wohl eher etwas zurückhaltender kalkulieren. Bei einem qualifizierten Kfz-Gutachten liegt das Prognoserisiko bei der gegnerischen Versicherung!